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Promotion, Habilitation und LL.M.

Promotion, Habilitation und LL.M.

Promotion an der Juristischen Fakultät

Die Schaffung der Voraussetzungen einer Promotion zum Dr. iur. ist eine lohnende persönliche Herausforderung, die allerdings hohe Investitionen verlangt. Sie verbrauchen in erster Linie die knappste Ressource: mindestens ein Jahr ihrer Lebenszeit. Informieren Sie sich in dem Buch von Prof. Dr. von Münch und Prof. Dr. Mankowski über die Promotion. Vgl. auch den Beitrag im Uni-Spiegel (Interview zur Promotionsplanung).

Habilitation an der Juristischen Fakultät

LL.M. an der Juristischen Fakultät

Zwei LL.M.-Studiengänge an der Juristischen Fakultät ermöglichen Ihnen durch das mehrsemestrige Curriculum den Erwerb vertiefter Kenntnisse in den Bereichen des Medizinrechts oder des Gewerblichen Rechtsschutzes. Ihr LL.M.-Studium erweitert Ihren Horizont und hilft Ihnen, praxisnah Erfahrungen zu sammeln und Kontakte zu knüpfen.

Verantwortlichkeit: